Unter Unterordnung verstehen wir zunächst einmal die Erziehung des Hundes zum angenehmen Familien- und alltagstauglichen Begleithund, mit dem wir in unserer Gesellschaft problemlos leben können (Voraussetzung dazu ist eine gute Hund-Mensch-Beziehung, deren Grundlagen absolutes Vertrauen und intensive Bindung sind) und weiters die Ausbildung des Hundes mit dem Ziel, für die möglichen Begleithundeprüfungen einen angemessenen Stand an Gehorsam zu erreichen, da der Hund dabei - wie in allen anderen Hundesportarten auch - ein gutes Maß an Unterordnung besitzen muss.

Wie bei allen Sparten sind der Prüfungsablauf und die vorgeschriebenen Übungen der Begleithundeprüfungen in der Österr. Prüfungsordnung (ÖPO) durch den Österr. Kynologenverband (ÖKV) festgelegt. Die einzelnen Übungen in den jeweiligen Prüfungsstufen unterscheiden sich deutlich in ihrem Schwierigkeitsgrad. Für den Hund sind unter Einsatz der geeigneten Motivation ein schrittweiser Aufbau in der Unterordnung und die Zerlegung der jeweiligen Übungen in einzelne Lernschritte von großer Wichtigkeit und bilden bei richtiger Ausbildung eine solide Grundlage, auf der schließlich weiter gearbeitet werden kann.

Für eine erfolgreiche Ausbildung ist es notwendig, regelmäßig kurze Einheiten mit dem Hund zu üben: wenige, einzelne Übungen geben dem Hund die Zeit, die er zum Lernen braucht Das komplette Programm würde den Hund überfordern oder auch frustrieren. Jedes Training ist immer mit einem positiven Abschluss zu beenden. Ein übertriebener Ehrgeiz ist hier völlig fehl am Platz, im Gegensatz dazu ist beim Üben der permanente Einsatz von Lob, Futter und Spiel als Motivation und Verstärkung des gewünschten Verhaltens unbedingt anzuwenden! 

 

Folgende Übungen sind Bestandteile der verschiedenen Unterordnungsprüfungen:
 

Laut ÖPO ist jeder Hund zu Beginn der Prüfung (auch in allen anderen Sparten) einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen. Hunde, die diese nicht bestehen, dürfen an der Prüfung nicht teilnehmen. Üblicherweise besteht diese darin, dass der Hundeführer vom Leistungsrichter begrüßt wird und die Chipnummer des Hundes überprüft wird. Der Hund soll sich dabei unbefangen zeigen.

 

 

 

 

·         Leinenführigkeit: Bei Fuß gehen (auf der linken Seite des Hundeführers) mit Leine inkl. Wendungen, Tempowechsel etc.. Die Leine sollte dabei locker durchhängen.

·         Freifolge: Bei Fuß gehen ohne Leine inkl. Wendungen, Tempowechsel etc.

 

·         Bewegen durch eine Personengruppe:  Der Hund muss trotz der Ablenkung aufmerksam sein und soll keine Angst bzw. Aggression zeigen.

 

 

·         Ablegen auf Zeit unter Ablenkung: Der Hund wird abgelegt und der Hundeführer entfernt sich in Sichtweite. Der Hund soll seinen Platz längere Zeit trotz Ablenkung durch einen anderen Hund oder Personen nicht verlassen.

 

·         Sitzübung: Aus dem Schritt wird der Hund abgesetzt, der Hundeführer geht weiter und kehrt nach einigen Metern zu seinem sitzenden Hund zurück.

·         Ablegen und Heranrufen: Aus dem Schritt wird der Hund abgelegt, der Hundeführer geht weiter und bleibt in einiger Entfernung stehen. Danach ruft er seinen Hund zu sich, der rasch und freudig zu ihm kommen soll.

 

·         Stehübung: Aus dem Schritt wird der Hund abgestellt, der Hundeführer geht weiter und kehrt nach einigen Metern zu seinem stehenden Hund zurück.

·         Voransenden mit Hinlegen: Aus dem Schritt muss der Hund so lange geradeaus weiter laufen bis das erneute Kommando seines Hundeführers ihm bedeutet sich zu legen und auf den Hundeführer zu warten.

 

·         Bringübung zu ebener Erde: Ein Bringholz wird einige Meter weit geworfen. Der Hund muss auf Kommando das Bringholz dem Hundeführer zurückbringen. Nach einem weiteren Kommando überlässt er das Bringholz dann seinem Hundeführer.

·         Bringübung über eine Schrägwand: Wie die Bringübung zu ebener Erde, jedoch wird das Bringholz über eine Schrägwand (Höhe 140 cm) geworfen, die der Hund sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückweg überqueren muss.

 

 

Die möglichen Begleithundeprüfungen (BGH) im kurzen Überblick:

BH (Übungen mit und ohne Leine):

Begleithundeprüfung auf dem Übungsplatz (Übungen mit und ohne Leine mit ähnlichen Übungen wie in der BGH 1), Prüfung im Verkehr (Übungen mit Leine), Sachkundenachweis für den Hundehalter

Diese Prüfung muss von allen Hunden, die vor dem 1.1.2010 noch keine Prüfung abgelegt haben, bestanden werden, bevor zu einer anderen Prüfungsstufe angetreten werden kann.

BGH A (alle Übungen an der Leine):

Gehen, Wendungen und verschiedene Gangarten, Sitzen, Liegen und Stehen auf Kommando, durchqueren bzw. Anhalten in einer Menschengruppe mit Hund Alleinlassen des angehängten Hundes

BGH 1 (Übungen mit und ohne Leine):

Fußarbeit, Wendungen, Gangarten und Menschengruppe an der Leine, Fußarbeit, Wendungen und verschiedene Gangarten ohne Leine, Absetzen und Ablegen mit Rufen ohne Leine, Ablegen ohne Leine während ein zweiter Hund arbeitet 

BGH 2 (Übungen mit und ohne Leine):

Alle Übungen der BGH 1 sowie zusätzlich, Menschengruppe ohne Leine, Bringen eines Apportierholzes, Voransenden des Hundes mit Ablegen auf Distanz

BGH 3 (alle Übungen ohne Leine):

Reihenfolge der Übungen wird gelost! Alle Übungen ohne Leine der BGH 2 sowie zusätzlich Abstellen aus dem Schritt Bringen eines Apportierholzes über die Schrägwand

Hundeführschein

Die Prüfung zum Hundeführschein gemäß Niederösterreichischem Hundehaltegesetz kann beim ÖGV Felixdorf im Rahmen des Grundkurses abgelegt werden. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie bei unseren Trainern.

In unserem Grundkurs lernen Sie und Ihr Hund die notwendigen Übungen für die ersten Prüfungen BH, BGH A und BGH 1.

Danach stehen Ihnen unsere Fortgeschrittenenkurse zur Verfügung.

Unsere Trainer freuen sich schon auf Sie!